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Beträgt der am Fahrzeug entstandene Schaden – für den Laien ersichtlich – unter 750 €, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass neben dem reinen Blechschaden auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass „sein“ Sachverständiger Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer oder eine Zertifizierung einer anerkannten Akkreditierungsgesellschaft. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Hier oder bei BVSK Sachverständigen liegen im übrigen „Unfallpässe“ mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall vor, die Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens nach § 14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall fährt der Geschädigte mit Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 350 und 500 € einschließlich sämtlicher Nebenkosten (EDV-, Foto-, Fahrtkosten, Porto, Telefon). Der Preis für eine Gebrauchtwagenbewertung liegt zwischen 130 und 180 € – Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autobesitzer durch diese Gutachten erhält.
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf „schwarze Schafe“ gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadenregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten, aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Der BVSK als Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen „sogenannten Sachverständigen“ keine Chance zu lassen.
Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Ruhe zu bewahren! Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, in dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
(diese Kosten müssen, sobald angefallen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden)
Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Kfz., beschädigte Ladung im Fahrzeug usw.
Schmerzensgeld: bei Verletzung
Fahrzeugausfall (durch Reparatur oder bei Totalschaden), entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen, der Verdienstausfall)
Schadenbezifferungskosten: Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Machen Sie sich auch dann keine Sorgen, wenn ein Schaden unter die „Bagatellgrenze“ fällt. Hier helfen wir Ihnen mit einem Kostenvoranschlag.
Rechtsbeistand: Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser trägt Ihren Fall bei der regulierungspflichtigen Versicherung vor und setzt Ihre Ansprüche durch.
Bei einem Kaskoschaden liegt die Regulierung und die Entscheidungsgewalt bei Ihrem Kaskoversicherer. Sie haben also nicht das Recht auf freie Wahl und Erstattung des Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes. Des weiteren sind der Nutzungsausfall und die Wertminderung keine Schadenpositionen, die beim Kaskoschaden reguliert werden.
Bei hochwertigen Fahrzeugen und höheren Schäden ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, den man jedoch selber bezahlen muss. Hier gilt nämlich, der Gutachter arbeitet immer für seinen Auftraggeber. Im Falle des Gutachtens der Kaskoversicherung ist klar, dass der SV das Gutachten immer im Sinne seines Auftraggebers schreiben wird.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und erfragen Sie dort den weiteren Ablauf. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen (auf eigene Kosten). Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, ist es empfehlenswert, das eigene Gutachten in der Hand zu halten, bevor Ihre Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Sobald die Pflöcke eingeschlagen sind und das Gutachten geschrieben wurde / bzw. die Beweise gesichert und bewertet wurden, ist es schwieriger für die Versicherung ggf. Tatsachen zu verdrehen oder anders auszulegen.
Die Beweislage ist hier sehr wichtig zur Aufklärung des Einzelfalls. Zuerst wird das Mobiltelefon gezückt und es werden aussagekräftige Bilder und Videos gemacht. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall aufnehmen. Das Wichtigste zur Aufklärung der Schuldfrage wird wohl sein, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Der Ausgang ist schwer einzuschätzen. Trotzdem sollte der Schaden aufgenommen und die Beweise gesichert werden, bevor das Fahrzeug repariert wird.
Die Beweise müssen gesichert werden.
Wir bieten unseren Kunden ein sogenanntes Hold-On Gutachten an. Der Ablauf ist genau derselbe wie bei einem unverschuldeten Unfall. Allerdings wird mit der Anfertigung des Gutachtens solange gewartet, bis von Ihnen als Auftraggeber oder Ihrem Rechtsanwalt grünes Licht gegeben wird. Dies hat für Sie den Vorteil, dass alle Beweise gesichert sind, das Gutachten also auch dann erstellt werden kann , wenn Sie das Fahrzeug repariert oder den Schaden verändert haben.
Dieser Service bleibt für Sie solange kostenfrei, bis das Gutachten tatsächlich erstellt wird. In der Regel ist zu diesem Zeitpunkt die „Haftung dem Grunde nach“ geklärt.