Unfallgutachten

  • Gutachten / Kostenvoranschlag
  • Beweissicherung
  • Feststellung der Wertminderung
  • Für Haftpflicht und Kasko

Für diese Fahrzeugtypen

  • Pkw / Lkw
  • Anhänger/ Pferdeanhänger
  • Wohnwagen / Wohnmobile
  • Fahrrad / E-Bike

Wertermittlung

  • Ermittlung des Fahrzeugwerts anhand Audatex-Software und aktuellen Fahrzeugbörsen
  • Für Gebrauchtwagen und Oldtimer

Weitere Services

  • Rechnungsprüfung von Kfz.-Reparaturen
  • Technische Beratung über Kauf, Haltung und Betrieb von Fahrzeugen aller Art
  • Kurzkalkulationen für Eigengutachten

Unsere 4 Schritte im Schadensfall

Anrufen & Fragen klären
Wir sind telefonisch für Sie erreichbar. Im ersten Gespräch beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen. 04741 90 26 290
Begutachtung des Schadens
Wenn Ihr Fahrzeug nutzungs- und verkehrssicher ist, dann besuchen Sie uns gerne in unserem Büro an der Bundesstraße 20b, 27639 Nordholz. Wir verfügen über eine Hebebühne und modernste technische Hilfsmittel, um den Schaden im vollen Umfang zu erfassen.
Zeitnahe Fertigstellung
Der Schaden wird von uns analysiert, die Schadensumme berechnet und ein Beweis sicherndes Gutachten erstellt. Das Schadengutachten wird mit höchster Sorgfalt angefertigt.
Abrechnung & Versand
Versand des Gutachtens an den Auftraggeber, die regulierungspflichtige Versicherung und ggf. einen Rechtsanwalt. Gerne empfehlen wir Ihnen einen versierten Verkehrsrechtsanwalt. Sie erhalten die Schadensumme bzw. die Reparaturkosten von der regulierungspflichtigen Versicherung oder dem Rechtsanwalt auf Ihr Konto überwiesen.

Direkt anrufen & beraten lassen!

Termin für Gutachten innerhalb 24h

oder Rückruf per E-Mail anfordern – info@hashagen-svb.de

Fragen und Antworten rund um den Unfall
  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung (bei strittigem Unfallhergang / Reparaturschäden)
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
  • Old-/Youngtimer-Gutachten
  • Unfallrekonstruktion
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zu dem Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.  

Beträgt der am Fahrzeug entstandene Schaden – für den Laien ersichtlich – unter 750 €, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass neben dem reinen Blechschaden auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden.

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass „sein“ Sachverständiger Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer oder eine Zertifizierung einer anerkannten Akkreditierungsgesellschaft. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Hier oder bei BVSK Sachverständigen liegen im übrigen „Unfallpässe“ mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall vor, die Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens nach § 14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall fährt der Geschädigte mit Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 350 und 500 € einschließlich sämtlicher Nebenkosten (EDV-, Foto-, Fahrtkosten, Porto, Telefon). Der Preis für eine Gebrauchtwagenbewertung liegt zwischen 130 und 180 € – Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autobesitzer durch diese Gutachten erhält.

In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf „schwarze Schafe“ gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadenregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten, aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Der BVSK als Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen „sogenannten Sachverständigen“ keine Chance zu lassen.

Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Ruhe zu bewahren! Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, in dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

Hier gilt das 5-Finger-Prinzip

(diese Kosten müssen, sobald angefallen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden)

1. Der kleine Finger

Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Kfz., beschädigte Ladung im Fahrzeug usw.

2. Der Ringfinger

Schmerzensgeld: bei Verletzung

3. Der Mittelfinger

Fahrzeugausfall (durch Reparatur oder bei Totalschaden), entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen, der Verdienstausfall)

4. Der Zeigefinger

Schadenbezifferungskosten: Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Machen Sie sich auch dann keine Sorgen, wenn ein Schaden unter die „Bagatellgrenze“ fällt. Hier helfen wir Ihnen mit einem Kostenvoranschlag.

5. Der Daumen

Rechtsbeistand: Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser trägt Ihren Fall bei der regulierungspflichtigen Versicherung vor und setzt Ihre Ansprüche durch.

 

Bei einem Kaskoschaden liegt die Regulierung und die Entscheidungsgewalt bei Ihrem Kaskoversicherer. Sie haben also nicht das Recht auf freie Wahl und Erstattung des Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes. Des weiteren sind der Nutzungsausfall und die Wertminderung keine Schadenpositionen, die beim Kaskoschaden reguliert werden.

Bei hochwertigen Fahrzeugen und höheren Schäden ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, den man jedoch selber bezahlen muss. Hier gilt nämlich, der Gutachter arbeitet immer für seinen Auftraggeber. Im Falle des Gutachtens der Kaskoversicherung ist klar, dass der SV das Gutachten immer im Sinne seines Auftraggebers schreiben wird.

Der Standardablauf im Sachverständigenbüro

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und erfragen Sie dort den weiteren Ablauf. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen (auf eigene Kosten). Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, ist es empfehlenswert, das eigene Gutachten in der Hand zu halten, bevor Ihre Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Sobald die Pflöcke eingeschlagen sind und das Gutachten geschrieben wurde / bzw. die Beweise gesichert und bewertet wurden, ist es schwieriger für die Versicherung ggf. Tatsachen zu verdrehen oder anders auszulegen.

Die Beweislage ist hier sehr wichtig zur Aufklärung des Einzelfalls. Zuerst wird das Mobiltelefon gezückt und es werden aussagekräftige Bilder und Videos gemacht. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall aufnehmen. Das Wichtigste zur Aufklärung der Schuldfrage wird wohl sein, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Der Ausgang ist schwer einzuschätzen. Trotzdem sollte der Schaden aufgenommen und die Beweise gesichert werden, bevor das Fahrzeug repariert wird.

Der Standardablauf im Sachverständigenbüro

Die Beweise müssen gesichert werden.

Wir bieten unseren Kunden ein sogenanntes Hold-On Gutachten an. Der Ablauf ist genau derselbe wie bei einem unverschuldeten Unfall. Allerdings wird mit der Anfertigung des Gutachtens solange gewartet, bis von Ihnen als Auftraggeber oder Ihrem Rechtsanwalt grünes Licht gegeben wird. Dies hat für Sie den Vorteil, dass alle Beweise gesichert sind, das Gutachten also auch dann erstellt werden kann , wenn Sie das Fahrzeug repariert oder den Schaden verändert haben.

Dieser Service bleibt für Sie solange kostenfrei, bis das Gutachten tatsächlich erstellt wird. In der Regel ist zu diesem Zeitpunkt die „Haftung dem Grunde nach“ geklärt.

7 Regeln nach einem Verkehrsunfall

1. Sofort anhalten
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar.
2. Unfallort sichern
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Warndreieck aufstellen und stets auf die eigene Sicherheit achten. Bei Personenschäden SOFORT Erste Hilfe leisten.
3. Notfallmeldung
Bei einer Notfallmeldung zu beachten:
- Wer meldet den Unfall?
- Wo hat sich der Unfall ereignet?
- Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
- Wann ist es passiert?
4. Unfallprotokoll fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen
Zunächst sollten Beweise gesichert werden. Zücken Sie also Ihr Mobiltelefon und fertigen Sie Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven an. Achten Sie darauf, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug, dem unfallgegnerischen Fahrzeug, die Unfallendstellungen und die Fahrbahnmarkierungen aufgenommen wird. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind.
5. Kein Schuldanerkenntnis abgeben / Aussageverweigerungsrecht
Hier gilt weniger ist mehr! Machen Sie am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben. Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen.
6. Schadenbezifferung
Der Schaden muss beziffert werden. Bitte rufen Sie uns an unter 04741 90 26 290. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
7. Unfallregulierung
Der Geschädigte sollte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln und von wem er sich beraten lässt. Will man Rechtsnachteile und finanzielle Einbußen vermeiden, sollte man sich nach einem Verkehrsunfall an einen Anwalt (z.B. Fachanwalt für Verkehrsrecht) seines Vertrauens wenden.